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   LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02   

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https://dejure.org/2003,13879
LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02 (https://dejure.org/2003,13879)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.2003 - L 8 RA 84/02 (https://dejure.org/2003,13879)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - L 8 RA 84/02 (https://dejure.org/2003,13879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Rentenleistungen, die nach dem Tod der Berechtigten weiterhin auf das Konto der Tochter gezahlt wurden; Haftungsverteilung zwischen dem kontoführenden Geldinstitut und der Kontoinhaberin; Verjährung der Erstattungsforderung; Ausschluss des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Auf Leistungen, die unter Vorbehalt erbracht oder angenommen werden, ist § 820 BGB, der den Entreicherungseinwand durch Verweisung auf § 818 Abs. 4 BGB ausschließt entsprechend anwendbar (Palandt (Sprau) BGB 61. Aufl., 2002, § 820 Rdn. 5; BGH WM 88, 1494).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 37.88

    Wohngeldzahlung - Tod eines Antragsberechtigten - Bewilligungsbescheid - Erbe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Eine - teilweise - Verjährung des Erstattungsanspruchs der Klägerin ergibt sich auch nicht nach dem vor In-Kraft-Treten des § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI zum 1. Januar 1996 diesen regelnden Zivilrecht (vgl BSGE 32, 145; 61, 11; BVerwGE 84, 274; BGHZ 71, 180; 73, 202).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Eine - teilweise - Verjährung des Erstattungsanspruchs der Klägerin ergibt sich auch nicht nach dem vor In-Kraft-Treten des § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI zum 1. Januar 1996 diesen regelnden Zivilrecht (vgl BSGE 32, 145; 61, 11; BVerwGE 84, 274; BGHZ 71, 180; 73, 202).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 220/99

    Rückbelastung eines zum Inkasso hereingenommenen Orderschecks

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Der Empfänger muss sich dabei die Kenntnis dessen, den er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermögensverschiebung betraut hat oder dem er die Benutzung seines Kontos für eigene Zwecke gestattet hat, zurechnen lassen (BGH NJW-RR 01, 127).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Eine - teilweise - Verjährung des Erstattungsanspruchs der Klägerin ergibt sich auch nicht nach dem vor In-Kraft-Treten des § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI zum 1. Januar 1996 diesen regelnden Zivilrecht (vgl BSGE 32, 145; 61, 11; BVerwGE 84, 274; BGHZ 71, 180; 73, 202).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Eine - teilweise - Verjährung des Erstattungsanspruchs der Klägerin ergibt sich auch nicht nach dem vor In-Kraft-Treten des § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI zum 1. Januar 1996 diesen regelnden Zivilrecht (vgl BSGE 32, 145; 61, 11; BVerwGE 84, 274; BGHZ 71, 180; 73, 202).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 9 U 140/87

    Rückzahlung einer weiter ausgezahlten Altersrente nach dem Tode der Mutter;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Aus letzterem lässt sich aber für die Zeit vor Inkrafttreten des § 118 Abs. 4 SGB VI gerade keine Geltung der Verjährungsfrist des § 45 SGB I für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch in der Zeit bis zum 31. Dezember 1995 herleiten, weil die auf das Konto der Beklagten nach dem Tode der Rentenberechtigten gezahlten Beträge ihre Eigenschaft als Sozialleistungen mit deren Tode verloren hatten,(vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe NJW 1988, 1920).
  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02
    Eine - teilweise - Verjährung des Erstattungsanspruchs der Klägerin ergibt sich auch nicht nach dem vor In-Kraft-Treten des § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI zum 1. Januar 1996 diesen regelnden Zivilrecht (vgl BSGE 32, 145; 61, 11; BVerwGE 84, 274; BGHZ 71, 180; 73, 202).
  • LSG Bayern, 08.09.2005 - L 14 R 4152/04

    Geltendmachung einer Erstattungsforderung wegen überbezahlter Witwenrente;

    Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Urteils des LSG Schleswig-Holstein vom 07.05.2003 (L 8 RA 84/02) führte das SG insoweit aus, die sozialrechtlichen Vorschriften über eine vierjährige Verjährung beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rentenleistungen zugeflossen seien, fänden auf den Anspruch des Rentenversicherungsträgers nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI a.F. keine entsprechende Anwendung, insbesondere nicht § 45 Abs. 1 SGB I. Den Regelungen der §§ 45 Abs. 1 SGB I, 25 Abs. 1 Satz 1 und 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV und der §§ 50 Abs. 4, 113 Abs. 1 SGB X in der bis 31.12.2000 geltenden Fassung könne im Wege der Gesamtanalogie kein Rechtssatz entnommen werden, wonach im Bereich des Sozialrechts allgemein eine vierjährige Verjährungsfrist zu gelten habe, welche jeweils mit dem Entstehen des Anspruchs beginne.

    Der Rückforderungsanspruch der Beklagten stellt - wie bereits dargelegt - nicht die Kehrseite eines Leistungsanspruchs auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen dar, die allein auch als Leistung i.S. von § 197 BGB angsehen werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; Schleswig-Hosteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.05.2003 - L 8 RA 84/02).

  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 19 R 635/01

    Rückzahlung überzahlter Rentenleistungen; Beginn der Verjährungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 07.05.2003, Az: L 8 RA 84/02, Breithaupt 2004, 422, 425 f) steht diesem Verjährungsbeginn nicht der Rechtsgedanke des § 50 Abs. 4 SGB X entgegen, nach dem für den Beginn der Verjährung auf den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes abzustellen ist, mit dem der Rückforderungsanspruch geltend gemacht wurde.
  • SG Berlin, 04.04.2005 - S 22 RJ 167/03

    Erstattung für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten zu Unrecht erbrachter

    Ob die Abbuchung der Kontoführungsgebühren eine Befriedigung eigener Forderungen der Beigeladenen darstellt (anders wohl Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Mai 2003, L 8 RA 84/02, Fundstelle juris), kann hier dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 264/04
    Zwar habe die jetzt gültige Fassung des § 118 Abs. 4 Satz 3 SGB VI (ab dem 29. Juni 2002: Verjährung in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Träger der Rentenversicherung Kenntnis von der Überzahlung und von dem Erstattungspflichtigen erlangt hat) im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht existiert und sei umstritten gewesen, in welchem Zeitrahmen die Erstattungsansprüche nach § 118 Abs. 4 SGB VI verjährten (Bezugnahme auf Urteile des LSG für den Freistaat Sachsen vom 12. Oktober 1999, Az.: L 5 RJ 89/99 sowie des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 7. Mai 2003, Az. L 8 RA 84/02).
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